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Untersuchungshaft

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die Untersuchungshaft ist im Strafverfahren eine Zwangsmaßnahme, die eine Staatsanwaltschaft während einer Ermittlung beantragen kann. Diese kann sich je nach Staatsrecht unterscheiden.

Für die Rechtslage in den einzelnen DACH-Staaten siehe die folgenden Artikel:

Wiktionary: Untersuchungshaft – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen